Gebäudeenergiegesetz (GEG) – Was 2026 geplant ist

Veröffentlicht am 22. Januar 2026 um 13:42

Die Bundesregierung plant bis spätestens Mai 2026 eine Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Viele Kundinnen und Kunden fragen sich, was das für Sie persönlich bedeutet. Deshalb gebe ich Ihnen hier einen kompakten Überblick.

 

Was ist geplant? (Stand jetzt)

Die Regierung möchte das Gesetz

  • flexibler,
  • technologieoffener und
  • einfacher gestalten.

Eine zentrale Änderung könnte betreffen, dass neue Heizungen in Städten über 100 000 Einwohnern bis spätestens 30.06.2026
mindestens 65 % erneuerbare Energie verwenden müssen.

Das betrifft vor allem Ballungsräume – nicht zwingend ländliche Gebiete oder Kleinstädte.

 

Was bedeutet das für Sie im Bezirk Preetz I?

 

  • Sie müssen nichts umstellen.
  • Für bestehende Heizungen gibt es keine neuen Pflichten.
  • Die Informationen dienen vor allem der Orientierung – z. B. wenn Sie eine größere Modernisierung planen.

 

 

Was könnte langfristig wichtig werden?

  • Förderprogramme könnten sich ändern.
  • Hersteller reagieren mit neuen Technologien.
  • Wärmepumpen, Hybridgeräte und Pelletlösungen bleiben wichtig.

Dies ist ein Ausblick, keine Verpflichtung – ich halte Sie auf dem Laufenden, sobald die neue Gesetzesfassung veröffentlicht wird.

 

*Die in diesem Bereich bereitgestellten Informationen dienen der allgemeinen Orientierung. Trotz sorgfältiger Prüfung kann keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Inhalte übernommen werden. Gesetzliche Vorgaben und technische Regelwerke können sich jederzeit ändern. Verbindliche Auskünfte erhalten Sie ausschließlich im Rahmen einer individuellen Prüfung Ihres Einzelfalls.