Für viele Fragen zum Aufstellen oder Austauschen einer Feuerstätte gelten nicht nur Bundesgesetze – in Schleswig‑Holstein spielt zusätzlich die Feuerungsverordnung (FeuVO SH) eine wichtige Rolle. Sie wurde zuletzt 2022 neu gefasst und gilt unverändert weiter.
Was regelt die FeuVO SH?
Die Verordnung betrifft u. a.:
- Verbrennungsluftversorgung
Raumluftabhängige Feuerstätten brauchen eine ausreichende Luftzufuhr von außen. - Abstände zu brennbaren Bauteilen
Dies betrifft Schornsteine, Leitungen und Verbindungsstücke. - Aufstellräume & Brandschutz
Welche Anforderungen ein Raum erfüllen muss (z. B. Größe, Luftvolumen). - Abgasführung
Vorgaben zu Querschnitten, Höhe und Position der Abgasleitungen.
Was bedeutet das für Sie als Eigentümer?
- Beim Austausch oder Umbau einer Feuerstätte sollten Sie frühzeitig prüfen, ob die landesrechtlichen Vorgaben passen.
- Die Anforderungen gelten unverändert und sind kein neues Gesetz – aber weiterhin verbindlich.
- Dieser Artikel dient zur Orientierung für Ihre Planungen.
*Die in diesem Bereich bereitgestellten Informationen dienen der allgemeinen Orientierung. Trotz sorgfältiger Prüfung kann keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Inhalte übernommen werden. Gesetzliche Vorgaben und technische Regelwerke können sich jederzeit ändern. Verbindliche Auskünfte erhalten Sie ausschließlich im Rahmen einer individuellen Prüfung Ihres Einzelfalls.