Schornsteinfegertätigkeiten in Preetz

Seit der Novellierung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes (2008) unterscheiden wir zwischen hoheitlichen Aufgaben des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers und frei beauftragbaren Leistungen. Hoheitliche Tätigkeiten sind gesetzlich zugewiesen und gebührenrechtlich geregelt; freie Tätigkeiten vergeben Eigentümerinnen und Eigentümer im Wettbewerb.

Hoheitliche Tätigkeiten

Zur hoheitlichen Zuständigkeit gehören die Feuerstättenschau, die Ausstellung bzw. Änderung des Feuerstättenbescheids, die Führung des Kehrbuchs sowie bauordnungsrechtliche Abnahmen. Diese Aufgaben dürfen ausschließlich bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger in ihrem Kehrbezirk ausführen; die Abrechnung erfolgt nach der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO).

Hoheitliche Tätigkeiten
Feuerstättenschau Wir prüfen in gesetzlich festgelegten Intervallen alle Feuerstätten eines Gebäudes auf Betriebs- und Brandsicherheit.
Feuerstättenbescheid Nach der Schau erhalten Sie den Bescheid mit allen fälligen Kehr-, Mess- und Überprüfungsarbeiten einschließlich Fristen und Rechtsgrundlagen.
Kehrbuchführung Wir dokumentieren die Arbeiten und überwachen die fristgerechte Erledigung.
Bauabnahmen Bei Neuinstallationen oder Änderungen an Feuerstätten und Abgasanlagen prüfen wir die sichere Benutzbarkeit und konforme Ausführung.

Freie Tätigkeiten

Frei beauftragbar sind Kehr- und Reinigungsarbeiten, Messungen und Überprüfungen nach KÜO und 1. BImSchV sowie ergänzende Beratungs- und Serviceleistungen. Diese Arbeiten können von jedem entsprechend qualifizierten Schornsteinfegerbetrieb angeboten werden; die Preise werden frei vereinbart.

Freie Tätigkeiten
Kehrarbeiten Wir reinigen Schornsteine, Verbindungsstücke und Abgasleitungen bedarfsgerecht, auf Wunsch auch zusätzlich zur Pflichtkehrung, etwa vor der Heizsaison.
Messungen und Überprüfungen Wir führen Abgas- und Funktionsmessungen nach 1. BImSchV sowie Zustands- und Sicherheitsprüfungen nach KÜO durch und erstellen nachvollziehbare Protokolle.
Zusatzservice Wir beraten zu Betrieb, Brandschutz, Verbrennungsluft und sinnvollen Reinigungsintervallen und koordinieren flexible Zusatztermine.

Kurzinfo: Wer die im Bescheid festgesetzten Arbeiten ausführt, übergibt die Bescheinigungen an die Eigentümerseite. Diese leitet die Nachweise an den Bezirksschornsteinfeger weiter, damit die Eintragung im Kehrbuch erfolgen kann.