Sauber, sicher und nah vor Ort

Als Ihr Bezirksschornsteinfeger für Preetz bin ich seit 2025 in der Region unterwegs. Viele von Ihnen habe ich bereits vor Ort getroffen. Zusammen mit meinem Kollegen Torben Tasler kümmern wir uns zuverlässig um die Sicherheit Ihrer Anlagen und sind bei Fragen rund um Schornsteinfegerarbeiten und Brandschutz gerne für Sie da.

Unsere Leistungen für Ihre Sicherheit

Kontrolle

Gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung Ihrer Feuerstätten und Abgasanlagen. Für einen sicheren und ordnungsgemäßen Betrieb.

 

Formular für Feuerstättenschau auf einem Klemmbrett

Abnahme

Wir begleiten Neu- und Umbauten fachgerecht und erstellen die erforderlichen Bescheide und Abnahmen.           

 

Aktenordner mit Kehrbuch-Unterlagen des Schornsteinfegerhandwerks

Kehrung

Regelmäßige Kehrarbeiten sorgen für sichere Abgaswege und helfen, Brandgefahren vorzubeugen.                                

 

Holzofen mit sichtbarer Feuerraumtür in Wohnraum

Messung

Gesetzlich vorgeschriebene Messungen und Überprüfungen Ihrer Heizungsanlage für Sicherheit, Effizienz und Umweltschutz.

 

Ofenthermometer zur Kontrolle der Verbrennungstemperatur

Wer wir sind

Hinter unserem Meisterbetrieb steht ein eingespieltes Team: Bezirks­schornsteinfeger Stefan Lauschner und Schornsteinfegergeselle Torben Tasler. Gemeinsam kümmern wir uns um sichere Feuerungsanlagen, zuverlässigen Service und eine persönliche Betreuung in Preetz und Umgebung.

Weniger Papier, mehr Komfort: Über unser digitales Kundenportal erhalten Sie wichtige Dokumente und Informationen schnell, sicher und jederzeit online.

Wir sind für Sie da

Ob Terminwunsch, Beratung oder eine kurze Rückfrage: Wir freuen uns auf Ihre Nachricht und helfen Ihnen gerne weiter.

Anschrift

Am Volkspark 3
24943 Flensburg

Aktuelle Informationen für Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer

Damit Sie bei wichtigen Themen rund um Feuerstätten, gesetzliche Vorgaben und Entwicklungen im Schornsteinfegerwesen immer gut informiert sind, habe ich eine eigene Informationsseite für Sie eingerichtet. Dort finden Sie übersichtlich aufbereitete Hinweise, die für Sie als Eigentümerinnen und Eigentümer relevant sein können.

 

Optimal vorbereitet für Ihren Schornsteinfeger-Termin

Der Besuch des Schornsteinfegers steht an? Mit dieser detaillierten Checkliste sind Sie optimal vorbereitet – egal ob Sie Eigentümer, Mieter oder Verwalter sind.

Sie finden hier alle wichtigen Schritte, um reibungslosen Zutritt, freie Arbeitsbereiche und maximale Sicherheit zu gewährleisten. So vermeiden Sie unnötige Wartezeiten und stellen sicher, dass alle gesetzlich vorgeschriebenen Arbeiten schnell und effizient erledigt werden können.

 

Checkliste für einen reibungslosen Besuch des Schornsteinfegers

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Häufig gestellte Fragen

Wer ist seit 2025 für Preetz I zuständig?

Stefan Lauschner, seit 2025 offizieller Nachfolger von Uwe Rossmann.

Muss ich den Schornsteinfeger selbst beauftragen?

Für die hoheitlichen Tätigkeiten wie die Feuerstättenschau, den Feuerstättenbescheid oder Bauabnahmen müssen Sie nichts tun – diese Aufgaben übernimmt automatisch der Bezirksschornsteinfeger. Freie Tätigkeiten wie Reinigungen oder Messungen können Sie hingegen selbst vergeben und dafür auch einen anderen Schornsteinfegerbetrieb auswählen.

Kann ich den Schornsteinfeger für Kehrarbeiten frei wählen?

Hoheitliche Arbeiten bleiben ausschließlich beim Bezirksschornsteinfeger. Kehrungen, Messungen und andere freie Arbeiten dürfen Sie jedoch im Wettbewerb vergeben und selbst entscheiden, wen Sie dafür beauftragen.

Wie oft kommt der Schornsteinfeger?

Die Intervalle für hoheitliche Aufgaben wie die Feuerstättenschau sind gesetzlich festgelegt, etwa alle sieben Jahre. Die freien Tätigkeiten wie Kehr- und Reinigungsarbeiten richten sich nach Ihrer Heizungsart und den Vorgaben im Feuerstättenbescheid.

Kommt immer der Bezirksschornsteinfeger selbst?

Bei hoheitlichen Aufgaben – also Feuerstättenschau, Feuerstättenbescheid, Bauabnahmen und dem Führen des Kehrbuchs – komme ich immer persönlich zu Ihnen.
Für freie Arbeiten wie Kehr‑ und Messarbeiten darf auch mein Kollege Torben Tasler zu Ihnen kommen. Er ist seit vielen Jahren im Bezirk tätig und fachlich voll qualifiziert.

Was kostet der Schornsteinfeger?

Für die hoheitlichen Tätigkeiten gelten bundesweit feste Gebühren nach der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO). Die freien Leistungen wie Kehrungen, Messungen oder zusätzliche Services unterliegen keiner Gebührenordnung – hier machen wir Ihnen ein individuelles Angebot.

Muss ich mich um hoheitliche Aufgaben kümmern?

Nein, das übernimmt der Bezirksschornsteinfeger automatisch.

Was steht im Feuerstättenbescheid?

Er nennt die fälligen Arbeiten und Intervalle für Ihre Anlage.

Bieten Sie auch Energieberatung an?

Hoheitliche Aufgaben umfassen keine Energieberatung. Als freie Leistung werde ich Ihnen jedoch bald auch eine qualifizierte Gebäudeenergieberatung (HWK) anbieten; dieses Angebot befindet sich derzeit noch im Aufbau.

„Sicherheit für Ihr Zuhause. Und ein bisschen Glück bringen wir auch mit.“