Viele Eigentümerinnen und Eigentümer erhalten irgendwann die Ankündigung einer Feuerstättenschau und fragen sich, was genau dahintersteckt. Anders als die regelmäßigen Kehr- und Überprüfungsarbeiten dient die Feuerstättenschau dazu, einen umfassenden Überblick über die vorhandenen Feuerungsanlagen eines Gebäudes zu erhalten und deren sicheren Betrieb zu gewährleisten.
Was ist eine Feuerstättenschau?
Die Feuerstättenschau ist eine gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung aller Feuerstätten, Schornsteine und Abgasanlagen eines Gebäudes. Dabei wird kontrolliert, ob die Anlagen den geltenden Vorschriften entsprechen und sicher betrieben werden können.
Das Ziel ist es, mögliche Mängel frühzeitig zu erkennen und Risiken für Bewohnerinnen und Bewohner zu vermeiden. Gleichzeitig werden die Grundlagen für die weiteren Kehr- und Überprüfungsarbeiten festgelegt.
Feuerstättenschau und Kehrung: Wo liegt der Unterschied?
Diese Begriffe werden häufig verwechselt:
Kehrung und Überprüfung
- erfolgen regelmäßig nach den Vorgaben des Feuerstättenbescheids,
- dienen der Reinigung und technischen Kontrolle einzelner Anlagen,
- betreffen die laufende Betriebssicherheit.
Feuerstättenschau
- ist eine umfassende Begehung des Gebäudes,
- erfasst alle vorhandenen Feuerungs- und Abgasanlagen,
- dient der Beurteilung des gesamten Anlagenbestands und der Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen.
Kurz gesagt: Die Kehrung gehört zu den regelmäßigen Arbeiten im laufenden Betrieb, während die Feuerstättenschau einen umfassenderen Blick auf die gesamte Anlage ermöglicht.
Wie oft findet eine Feuerstättenschau statt?
Die Feuerstättenschau wird in der Regel zweimal innerhalb von sieben Jahren durchgeführt. Zwischen den beiden Schauen müssen mindestens drei Jahre liegen.
Der Termin wird den Eigentümerinnen und Eigentümern rechtzeitig angekündigt. Die Durchführung ist gesetzlich vorgesehen und dient der Sicherheit aller Beteiligten.
Welche Unterlagen können hilfreich sein?
Für die Feuerstättenschau müssen in vielen Fällen keine umfangreichen Unterlagen vorbereitet werden. Hilfreich können jedoch sein:
- Unterlagen zu neu eingebauten Feuerstätten,
- Datenblätter oder Herstellerunterlagen,
- Nachweise über Modernisierungen,
- Unterlagen zu Abgasanlagen oder Schornsteinsanierungen,
- vorhandene Prüf- oder Abnahmebescheinigungen.
Insbesondere nach Umbauten oder dem Austausch von Heizungsanlagen können solche Dokumente die Prüfung erleichtern.
Häufige Fragen von Eigentümern
Muss ich bei der Feuerstättenschau anwesend sein?
Ja. Da die Anlagen im Gebäude besichtigt werden müssen, ist ein Zutritt zu den entsprechenden Räumen erforderlich. Alternativ kann eine bevollmächtigte Person den Termin wahrnehmen.
Was passiert, wenn Mängel festgestellt werden?
Nicht jeder festgestellte Mangel stellt unmittelbar eine Gefahr dar. Sofern Handlungsbedarf besteht, werden die erforderlichen Maßnahmen erläutert und entsprechende Fristen mitgeteilt.
Entstehen zusätzliche Arbeiten?
Nicht zwangsläufig. Viele Feuerstättenschauen verlaufen ohne besondere Beanstandungen. Werden jedoch technische oder bauliche Mängel festgestellt, können weitere Maßnahmen erforderlich werden.
Warum ist die Feuerstättenschau wichtig?
Feuerstätten und Abgasanlagen müssen auch nach vielen Jahren sicher funktionieren. Die Feuerstättenschau trägt dazu bei, Risiken frühzeitig zu erkennen und einen ordnungsgemäßen Betrieb zu gewährleisten.
Fazit
Die Feuerstättenschau ist ein wichtiger Bestandteil des vorbeugenden Brandschutzes und der Betriebssicherheit von Feuerungsanlagen. Sie dient nicht nur der Kontrolle gesetzlicher Anforderungen, sondern hilft auch dabei, mögliche Probleme frühzeitig zu erkennen. Eigentümerinnen und Eigentümer profitieren dadurch von einem sicheren und ordnungsgemäßen Betrieb ihrer Anlagen.
*Die in diesem Bereich bereitgestellten Informationen dienen der allgemeinen Orientierung. Trotz sorgfältiger Prüfung kann keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Inhalte übernommen werden. Gesetzliche Vorgaben und technische Regelwerke können sich jederzeit ändern. Verbindliche Auskünfte erhalten Sie ausschließlich im Rahmen einer individuellen Prüfung Ihres Einzelfalls.