Ältere Kaminöfen – Was seit 2025 gilt und warum das 2026 weiter wichtig bleibt

Veröffentlicht am 22. Januar 2026 um 13:42

Viele von Ihnen besitzen Kaminöfen, die schon lange zuverlässig laufen. Seit Anfang 2025 gelten bundesweit neue Anforderungen, die 2026 weiterhin eine große Rolle spielen – vor allem bei der Feuerstättenschau oder wenn Sie über Modernisierung nachdenken.

 

Was hat sich geändert?

Für sogenannte Einzelraumfeuerstätten, die zwischen
01.01.1995 und 21.03.2010
in Betrieb gegangen sind, gilt seit dem 01.01.2025 Folgendes:

  • Der Ofen darf nur weiter betrieben werden, wenn er die Grenzwerte der 1. BImSchV für
    Feinstaub und CO einhält.
  • Diese Werte müssen durch Prüfunterlagen nachgewiesen werden.
  • Liegt dieser Nachweis nicht vor, ist der Betrieb nicht mehr zulässig.

Quelle: Verbraucherzentrale SH – Übersicht über gültige Fristen und Ausnahmen zur 1. BImSchV.

 

Welche Möglichkeiten haben Sie?

Wenn Sie den Nachweis nicht haben oder Ihr Gerät die Grenzwerte nicht erfüllt, gibt es drei Wege:

  1. Nachrüstung
    Durch geeignete Staubminderungs‑Systeme (z. B. elektrostatische Filter).
    Voraussetzung: bauaufsichtliche DIBt‑Zulassung.

  2. Austausch
    Moderne Geräte verbrauchen weniger Brennstoff und verursachen erheblich weniger Emissionen.

  3. Stilllegung
    Falls der Ofen kaum genutzt wurde oder Alternativen vorhanden sind.

 

Was bedeutet das für Sie 2026?

Die Regelung ist nicht neu – aber ihre Auswirkungen wirken dauerhaft:

  • Bei der Feuerstättenschau prüfe ich, ob ein gültiger Nachweis vorhanden ist.
  • Sie vermeiden Ärger, wenn Sie Unterlagen griffbereit haben.
  • Dieser Beitrag dient ausschließlich Ihrer Information – Sie müssen nichts tun, solange Ihr Ofen gesetzeskonform ist.

 

Mein Tipp:

Wenn Sie unsicher sind, schicken Sie mir den Typenschild‑Wert Ihres Geräts. Ich helfe gern bei der Einschätzung.

 

*Die in diesem Bereich bereitgestellten Informationen dienen der allgemeinen Orientierung. Trotz sorgfältiger Prüfung kann keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Inhalte übernommen werden. Gesetzliche Vorgaben und technische Regelwerke können sich jederzeit ändern. Verbindliche Auskünfte erhalten Sie ausschließlich im Rahmen einer individuellen Prüfung Ihres Einzelfalls.