Sauber, sicher, persönlich

Seit 2025 bin ich der Nachfolger von Uwe Rossmann und Ihr bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger in Preetz. Gemeinsam mit meinem Kollegen Torben Tasler sorgen wir für saubere Schornsteine, sichere Heizungsanlagen und beraten Sie auch zu Brandschutz und Energieeffizienz.

Unsere wichtigsten Leistungen

Feuerstättenschau

Amtliche Überprüfung aller Feuerstätten in Ihrem Gebäude – Pflicht für Ihre Sicherheit.

 

Formular für Feuerstättenschau auf einem Klemmbrett

Feuerstättenbescheid & Bauabnahmen

Freie Leistung: Zuverlässige Reinigung und Wartung.

 

Aktenordner mit Kehrbuch-Unterlagen des Schornsteinfegerhandwerks

Kehrarbeiten

Fachgerechte Reinigung von Schornsteinen und Abgasleitungen – zuverlässig und gründlich.

Holzofen mit sichtbarer Feuerraumtür in Wohnraum

Messungen & Überprüfungen

Kontrolle von Heizungsanlagen nach KÜO und 1. BImSchV – für Effizienz und Umweltschutz.

Ofenthermometer zur Kontrolle der Verbrennungstemperatur

Wer wir sind

Hinter dem Meisterbetrieb steht ein kleines, eingespieltes Team: Schornsteinfegermeister Stefan Lauschner – Ihr neuer Bezirksschornsteinfeger in Preetz – und Torben Tassler, langjähriger Schornsteinfegergeselle. Gemeinsam sorgen wir für Sicherheit, Sauberkeit und persönlichen Service.

So erreichen Sie uns

Haben Sie Fragen oder möchten Sie einen Termin vereinbaren? Melden Sie sich – wir sind gerne für Sie da. Nutzen Sie dafür gerne unser Kontaktformular.

Anschrift

Am Volkspark 3
24943 Flensburg

Häufig gestellte Fragen

Muss ich den Schornsteinfeger selbst beauftragen?

Für die hoheitlichen Tätigkeiten wie die Feuerstättenschau, den Feuerstättenbescheid oder Bauabnahmen müssen Sie nichts tun – diese Aufgaben übernimmt automatisch der Bezirksschornsteinfeger. Freie Tätigkeiten wie Reinigungen oder Messungen können Sie hingegen selbst vergeben und dafür auch einen anderen Schornsteinfegerbetrieb auswählen.

Kann ich den Schornsteinfeger für Kehrarbeiten frei wählen?

Hoheitliche Arbeiten bleiben ausschließlich beim Bezirksschornsteinfeger. Kehrungen, Messungen und andere freie Arbeiten dürfen Sie jedoch im Wettbewerb vergeben und selbst entscheiden, wen Sie dafür beauftragen.

Wie oft kommt der Schornsteinfeger?

Die Intervalle für hoheitliche Aufgaben wie die Feuerstättenschau sind gesetzlich festgelegt, etwa alle sieben Jahre. Die freien Tätigkeiten wie Kehr- und Reinigungsarbeiten richten sich nach Ihrer Heizungsart und den Vorgaben im Feuerstättenbescheid.

Was kostet der Schornsteinfeger?

Für die hoheitlichen Tätigkeiten gelten bundesweit feste Gebühren nach der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO). Die freien Leistungen wie Kehrungen, Messungen oder zusätzliche Services unterliegen keiner Gebührenordnung – hier machen wir Ihnen ein individuelles Angebot.

Bieten Sie auch Energieberatung an?

Hoheitliche Aufgaben umfassen keine Energieberatung. Als freie Leistung werde ich Ihnen jedoch bald auch eine qualifizierte Gebäudeenergieberatung (HWK) anbieten; dieses Angebot befindet sich derzeit noch im Aufbau.

Muss ich mich um hoheitliche Aufgaben kümmern?

Nein, das übernimmt der Bezirksschornsteinfeger automatisch.

Kann ich Kehrarbeiten frei vergeben?

Ja, freie Leistungen beauftragen Sie selbst im Wettbewerb.

Was steht im Feuerstättenbescheid?

Er nennt die fälligen Arbeiten und Intervalle für Ihre Anlage.

„Sicherheit für Ihr Zuhause. Und ein bisschen Glück bringen wir auch mit.“